15.05.24 - Das Ankuppeln von Arbeits- und Transportanhängern an Dreipunkt- oder Unterlenkerkupplungen wird durch die EU-Verordnung 2015/208 geregelt.
Ist das Mitführen von Anhängern am Dreipunkt oder an den Unterlenkern gestattet, wird dies mit einem entsprechenden Vermerk der zulässigen Anhängelast unter der Ziffer 235 im Ausweis des Zugfahrzeuges vermerkt. Auf einen Eintrag der zugehörigen Stützlast wird verzichtet. Ein weiterer Eintrag unter der Ziffer 202 im Fahrzeugausweis verweist auf weiterführende Informationen im Betriebshandbuch des Fahrzeuges.
Die Information zur zulässigen Anhängelast wird aus dem CoC übernommen. Fehlt eine solche Angabe im CoC (Certificate of Conformity), kann der Hersteller oder Importeur eine Bestätigung über die maximal zulässige Anhängelast ausstellen. Weiterhin nicht erlaubt sind Hilfskonstruktionen für die Verbindung zwischen Fahrzeug und Anhänger.
Eine Musterbetätigung für Hersteller oder Importeure ist beim Agrotec Suisse erhältlich. Bitte kontaktieren Sie uns.
Weiterführende Informationen finden Sie im Merkblatt