Kommt es infolge einer allfälligen Energiemangellage oder massiv steigenden Energiepreisen zu Arbeitsausfällen in einem Betrieb, kann unter gewissen Bedingungen Kurzarbeitsentschädigung beantragt werden.
Das SECO hat hierfür das Merkblatt «Kurzarbeitsentschädigung im Kontext der aktuellen Energiemarktlage» erstellt, welches Sie auf arbeit.swiss finden.