28.02.21 - Ab Montag, 1. März 2021, können alle Ladengeschäfte wieder vollumfänglich öffnen und das ganze Sortiment anbieten.
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Die Anzahl der Kundinnen und Kunden wird allerdings beschränkt. Dies hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 24. Februar 2021 nach Konsultation der Kantone entschieden.
Es gilt, die Vorgaben für Schutzkonzepte einzuhalten. In der «Covid-19-Verordnung besondere Lage», Änderung vom 24. Februar 2021, finden Sie auf Seite 8 bis 9 die detaillierten Vorgaben für den Detailhandel. Bitte beachten sie auch das Musterschutzkonzept, das auf der Website von Agrotec Suisse aufgeschaltet ist.