08.08.22 - Die Prämien für versicherte Unternehmen fallen im Jahr 2023 erneut tief aus.
Die Suva erstattet den Versicherten derzeit überschüssige Anlageerträge und Reserven. Deshalb fallen die Prämien ausserordentlich tief aus. Sind die Überschusserstattungen ausgeschöpft, werden die Prämien wieder das normale Niveau erreichen. Der Zeitpunkt hängt vom Schadenverlauf und Entwicklung der Finanzmärkte ab.
Die gemeldeten Unfälle sind im zweiten Corona-Jahr 2021 wieder angestiegen – das Niveau vor der Pandemie (2019) wurde allerdings noch nicht erreicht. Aufgrund einer günstigen Risikoentwicklung und der Erstattung von überschüssigen Kapitalerträgen und Ausgleichsreserven sind die Prämien 2023 erneut ausserordentlich tief.
Im zweiten Pandemie-Jahr waren die behördlichen Einschränkungen im Bereich Arbeit und Freizeit geringer als 2020. Deshalb kam es mit wenigen Ausnahmen in den meisten Branchen wieder zu mehr Unfällen und folglich zu mehr Kosten. Aus diesem Grund resultiert für das Jahr 2021 kein Covid-19-Sondereffekt mehr. Gleichwohl kommt es zu ausserordentlichen Erstattungen.
Überschüsse aus Kapitalerträgen
Dank einem guten Börsenjahr 2021 hat die Suva Kapitalerträge erzielt, die zu Überschüssen geführt haben. Der Suva-Rat hat beschlossen, dass die Versicherten von einer Erstattung von 824 Millionen Franken profitieren sollen. In der Berufs- und Nichtberufsunfallversicherung (BUV/NBUV) entspricht dies einer Erstattung in Höhe von 20 Prozent der Nettoprämien für alle Tarifklassen.
Überschüsse aus Ausgleichsreserven
Die Anzahl der neugesprochenen Invalidenrenten war für das Jahr 2021 rückläufig. Der Trend dieses erfreulichen Risikoverlaufs dauert bereits seit einigen Jahren an und hat verschiedene Ursachen. Die Suva kann deshalb nicht mehr benötigte versicherungstechnische Rückstellungen auflösen und in Form von tieferen Prämien zurückgeben.
Unterhalt von Maschinen und Geräten der Land- und Bauwirtschaft
Unveränderte Bruttoprämie in der Berufsunfallversicherung
In der Berufsunfallversicherung bleibt im Unterklassenteil 13D C0 (Unterhalt von Maschinen und Geräten der Land- und Bauwirtschaft) der Basissatz unverändert. Die Bruttoprämie bleibt ebenfalls unverändert.